Das Gericht der Stadt Bor setzte die Aktivitäten des Nizhegorodsky-Gewächshauskomplexes für 45 Tage aus. Die Einschränkungen beziehen sich auf Verstöße gegen Hygienevorschriften und Hygienestandards im Unternehmen. Das Urteil vom 17. Juni ist derzeit noch nicht rechtskräftig, teilt der gemeinsame Pressedienst der Landgerichte mit.
Im vergangenen Mai hat Rospotrebnadzor ein Protokoll über administrative Verstöße gegen den Gewächshauskomplex erstellt. Der Grund war die Nichteinhaltung der obligatorischen sanitären und epidemiologischen Anforderungen durch die Organisation. Insbesondere wurden bei der Vor-Ort-Begehung Überschreitungen der zulässigen Lärm- und Vibrationspegel von Betriebsmitteln festgestellt.